FRAGE
Die Geschäftsführerin unserer GmbH ist schwanger. Sie ist an der Gesellschaft nicht beteiligt. Gilt für sie der gesetzliche Mutterschutz? Wir fragen uns insbesondere, ob sie während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt arbeiten darf oder muss und ob sie anschließend in Elternzeit gehen kann? Und haben wir die Möglichkeit, ihr zu kündigen?
ANTWORT
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Ihre Geschäftsführerin, …
Das liegt daran, dass das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht auf den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff abstellt, sondern es vielmehr alle Frauen schützt, die sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte sind (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Hierzu zählen auch Fremdgeschäftsführerinnen sowie Geschäftsführerinnen mit einer Minderheitsbeteiligung an ihrer GmbH.
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