Whistleblower
„Herr X hat …“: Wie Sie einen Hinweis auf Rechtsverstöße im Unternehmen richtig bearbeiten
Seit Mitte letzten Jahres sind Hinweisgeber oder Whistleblower – also Mitarbeiter, die auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen – nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien geschützt. Was das konkret bedeutet und wie Sie auf einen Hinweis
gerade nicht reagieren sollten, zeigt der folgende Fall, der pikanterweise das EU-Parlament als Arbeitgeber betrifft (Gericht der Europäischen Union (EuG), 11.9.2024, T-793/22).
Hildegard Gemünden
28.01.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Fall: Hinweisgeber wird von seinen Aufgaben entbunden
Der Assistent eines Europaabgeordneten hatte sich an die Meldestelle des EU-Parlaments gewandt, um auf Fehlverhalten des Abgeordneten hinzuweisen. Dabei ging es um Mobbing und finanzielle Unregelmäßigkeiten. Der Assistent wurde daraufhin zunächst einem anderen Abgeordneten zugeteilt und dann nach angeblichen Repressalien von seinen Aufgaben entbunden. Als die Verlängerung seines befristeten Vertrags ausblieb, verlangte der Assistent,
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