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Ihr Mitarbeiter ist für seine Aufgaben nicht mehr geeignet? So bereiten Sie die Kündigung vor

Ein Unfall, allgemeine Krankheitsanfälligkeit, der Verlust des Führerscheins oder der amtlichen Berufszulassung: Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Mitarbeiter (mutmaßlich) nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie sich dann von ihm trennen wollen, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Diese ist jedoch nicht immer sofort zulässig. Die folgenden beiden aktuellen Fälle zeigen Ihnen, worauf Sie vorher achten sollten.

Hildegard Gemünden

13.11.2024 · 5 Min Lesezeit

Ein Unfall, allgemeine Krankheitsanfälligkeit, der Verlust des Führerscheins oder der amtlichen Berufszulassung: Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Mitarbeiter (mutmaßlich) nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie sich dann von ihm trennen wollen, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Diese ist jedoch nicht immer sofort zulässig. Die folgenden beiden aktuellen Fälle zeigen Ihnen, worauf Sie vorher achten sollten.

Fall 1: Eingeschränkte Mobilität nach einem Bandscheibenvorfall

Ein bereits 69 Jahre alter Fahrer im Krankenfahrdienst war wegen eines Bandscheibenvorfalls seit dem 1.4.2023 krankgeschrieben. Der Bandscheibenvorfall hatte zu starken Rückenschmerzen, erheblichen Mobilitätseinschränkungen und zu einer Nervenverletzung der Wirbelsäule geführt. Hierüber informierte der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber umgehend.

Dieser meinte, der Mitarbeiter sei nun körperlich nicht mehr in der Lage, seine Arbeit als Fahrer im Krankenfahrdienst zu verrichten. Die körperliche Ungeeignetheit habe sich schon 2 Monate vor dem Bandscheibenvorfall gezeigt, als der Mitarbeiter den Rollstuhl einer Patientin nicht ordnungsgemäß befestigt hatte. Weil es auch keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den Mitarbeiter gab, kündigte der Arbeitgeber ihm mit Schreiben vom 6.5.2023 fristgemäß, wogegen der Mitarbeiter klagte.

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