Im Streitfall ging es um einen Beschäftigten, der mit seiner Arbeitgeberin vor mehreren Jahren einen Altersteilzeitvertrag im sogenannten Blockmodell geschlossen hat. Die Vereinbarung sieht eine Arbeitsphase vom 1.6.2018 bis 31.5.2022 und eine anschließende Freistellungsphase vom 1.6.2022 bis 31.5.2026 vor. Der Beschäftigte ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
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