Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit: Ein Tarifvertrag darf Mitarbeiter in der Freistellungsphase außen vor lassen

Zahlen Arbeitgeber eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase nicht einfach außen vor lassen. So urteilte unlängst das Arbeitsgericht (ArbG) Köln (Az. 18 Ca 4857/23). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab dagegen kürzlich einer tarifvertraglichen Klausel, die Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen lässt, grünes Licht (11.6.2024, Az. 16 SLa 27/24). Die Ungleichbehandlung wurde als sachlich bewertet.

Britta Schwalm

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Im Streitfall ging es um einen Beschäftigten, der mit seiner Arbeitgeberin vor mehreren Jahren einen Altersteilzeitvertrag im sogenannten Blockmodell geschlossen hat. Die Vereinbarung sieht eine Arbeitsphase vom 1.6.2018 bis 31.5.2022 und eine anschließende Freistellungsphase vom 1.6.2022 bis 31.5.2026 vor. Der Beschäftigte ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.

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