Aktuelle Urteile

Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit – Ein Tarifvertrag darf Mitarbeiter in der Freistellungsphase außen vorlassen

Zahlen Arbeitgeber eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase nicht einfach außen vor lassen. So urteilte vor einigen Monaten das Arbeitsgericht Köln (Az. 18 Ca 4857/23). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab kürzlich dagegen einer tarifvertraglichen Klausel grünes Licht, die Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen lässt (11.6.2024, Az. 16 SLa 27/24). Lesen Sie hier, mit welcher Begründung.

Britta Schwalm

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Es ging um einen Beschäftigten, der mit seiner Arbeitgeberin einen Altersteilzeitvertrag im sogenannten Blockmodell geschlossen hatte. Die Vereinbarung sieht eine Arbeitsphase vom 1.6.2018 bis 31.5.2022 und eine Freistellungsphase vom 1.6.2022 bis 31.5.2026 vor. Der Mann ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Ab März 2023 verhandelten die Arbeitgeberverbände AVEW und AVEU mit den Gewerkschaften ver.di und IG-BCE über Tarifanpassungen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz