Leserfragen

„Ist das Werkstudentenprivileg auch bei einem Zweitstudium möglich?“

FRAGEWir stellen einen jungen Mann ein, der in einem Aufbaustudium studiert. Bleibt er versicherungsfrei als Werkstudent? ANTWORT Ja, das sogenannte Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit von Studenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) […]

Britta Schwalm

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit


FRAGE
Wir stellen einen jungen Mann ein, der in einem Aufbaustudium studiert. Bleibt er versicherungsfrei als Werkstudent?

ANTWORT


Ja, das sogenannte Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit von Studenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ist auch möglich, wenn Studenten bereits ein Hochschulstudium mit einem Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein Zweitstudium betreiben. Wichtig ist, dass sie als ordentlich Studierende einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Lassen Sie sich also jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und nehmen Sie diese zu den Entgeltunterlagen. Die bloße Weiterbildung oder Spezialisierung genügt aber nicht.

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