Lohnsteuer & Sozialversicherung

Ist Ihr Mitarbeiter bei einem Unfall versichert? Diese 2 neuen Urteile sollten Sie kennen

Oft genügt schon eine kurze Unaufmerksamkeit oder eine ungeschickte Bewegung – und schon ist ein Unfall passiert. Ob Ihr Mitarbeiter dann durch die Berufsgenossenschaft abgesichert ist, hängt davon ab, wo und bei welcher Tätigkeit sich Ihr Mitarbeiter verletzt hat. Dabei kommt es auf Feinheiten an, wie uns die folgenden 2 Urteile zeigen.

Hildegard Gemünden

13.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Fall 1: Vom Wochenendausflug nach Hause und dann ins Büro

Eine Arbeitnehmerin kam am Unfalltag früh morgens von einem privaten Wochenendausflug, um zunächst zu ihrer Wohnung und dann zur Arbeit zu fahren. In ihrer Wohnung wollte sie Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz holen. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte sie jedoch mit ihrem Pkw und verletzte sich schwer.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, weil die Mitarbeiterin sich nicht auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte befunden habe. Wege von einem dritten Ort zur Wohnung seien nicht versichert. Die Mitarbeiterin klagte hiergegen.

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