Leserfragen

„Ist unser Langzeitstudent noch Werkstudent?“

Leserfragen

Britta Schwalm

04.11.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Bei uns arbeitet ein Bachelor-Student als Werkstudent (also versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Er befindet sich bereits im 13. Fachsemester und die Regelstudienzeit beträgt nur 6 Semester. Die letzte Prüfung hat er im Februar 2024 geschrieben und nicht bestanden. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen legt er uns immer vor. Können wir ihn trotz der Dauer seines Studiums noch als Werkstudenten abrechnen?

ANTWORT

Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg ist die Zugehörigkeit zu den „ordentlich Studierenden“. Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören grundsätzlich zu den Studierenden und nicht zu den Arbeitnehmern. Solange Sie aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen erhalten, die 20 Wochenstunden eingehalten werden und das 25. Fachsemester nicht überschritten wurde, dürfen Sie vom Werkstudentenstatus ausgehen.



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