Lohnsteuer & Sozialversicherung

Kalkulieren Sie schon jetzt mit den Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025

Am 13.9.2024 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Rechengrößen für 2025 veröffentlicht. Die neuen Zahlen sind für Sie und Ihre Mitarbeiter spannend, denn sie entscheiden beispielsweise darüber, wer aus der Belegschaft privat versichert bleiben kann und wer automatisch versicherungspflichtig wird. Prüfen Sie anhand des folgenden Beitrags, wie sich die neuen Zahlen auf Ihre Entgeltabrechnung auswirken. Und vor allem: Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig!

Britta Schwalm

28.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Leider überbringen Sie Ihren Mitarbeitern im Hinblick auf die Beitragsberechnung ab 2025 vor allem schlechte Nachrichten: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden ganz erheblich ansteigen. Damit steigt die Belastung für besserverdienende Mitarbeiter – ebenso wie für Ihr Unternehmen! Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden ebenfalls angehoben. Das bedeutet: Einige Beschäftigte, die bisher privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, werden zum Jahreswechsel wieder versicherungspflichtig. Für diese Beschäftigten ist es besonders wichtig, rechtzeitig von Ihnen informiert zu werden. Deshalb: Rechnen Sie anhand der neuen Größen jetzt schon einmal nach! Spätestens Ende des Jahres muss der Bundesrat die Werte offiziell absegnen. Voraussichtlich wird es keine Änderungen mehr geben.

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