Genau hierzu ist die Probezeit da: Es passt etwas nicht und der Ausbildung stehen wichtige Dinge entgegen. Möglicherweise empfinden das beide Seiten so. Wenn Sie dem Azubi kündigen wollen, können Sie das sofort und ohne Einhaltung einer Frist tun. Das bedeutet:
- Sie informieren ggf. den Betriebsrat zur Anhörung.
Alles bedacht und Hilfe in Betracht gezogen?
Wenn Sie das Berufsausbilder-Magazin regelmäßig lesen, werden Sie sich nicht wundern, dass wir an dieser Stelle noch mal nachhaken. Es gibt natürlich Fälle, in denen ist nach 4 Wochen klar, dass es nicht weitergehen kann. Unserer Erfahrung nach sind solche Fälle aber äußerst selten. Haben Sie wirklich alle Aspekte berücksichtigt, mit Kollegen und dem ausbildenden Personal gesprochen und sind alle einhellig einer Meinung? Dies fragen wir Sie nur noch mal zur Sicherheit.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich Ihr Auszubildender nicht wohlfühlt, könnte ja ein anderer Ausbildungsbetrieb und eine andere Ausbildung für ihn infrage kommen. Sie würden das Ausbildungsverhältnis sicherlich wohlwollender beenden, wenn Sie dem Azubi seine Stärken und Interessen noch mal nahelegen würden, falls Sie entsprechende ausmachen konnten. Vielleicht können Sie auch einen Tipp geben, an welche Stelle er sich wenden kann, um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Denken Sie dabei vor allem an die für ihn zuständige Agentur für Arbeit.
Meine Empfehlung!
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
- 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
- aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe