Leserfragen

„Kann ich die Probezeit sofort nutzen und kündigen?“

Leserfragen

Martin Glania

04.10.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir hatten von Beginn an unsere Zweifel, die sich nach 4 Wochen Ausbildung bestätigt haben. Ein Auszubildender ist für die Ausbildung einfach nicht geeignet – weder menschlich noch fachlich. Er scheint sich bei uns auch nicht wohlzufühlen. Jedenfalls wird er die Probezeit nicht überstehen; sie endet am 30.11.2024. Kann ich ihm auch schon vorher kündigen? Eine Kündigungsfrist muss ich sicher nicht einhalten, oder? Muss ich sonst noch etwas beachten?

UNSERE ANTWORT

Genau hierzu ist die Probezeit da: Es passt etwas nicht und der Ausbildung stehen wichtige Dinge entgegen. Möglicherweise empfinden das beide Seiten so. Wenn Sie dem Azubi kündigen wollen, können Sie das sofort und ohne Einhaltung einer Frist tun. Das bedeutet:

  • Sie informieren ggf. den Betriebsrat zur Anhörung.

  • Sie überreichen dem Azubi das unterschriebene Kündigungsschreiben.
  • Sie lassen sich den Empfang schriftlich bescheinigen.
  • Der Azubi kann seine Sachen packen und sofort nach Hause gehen.
  • Die Ausbildung endet unmittelbar und damit auch für beide Seiten die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag.
  • Alles bedacht und Hilfe in Betracht gezogen?

    Wenn Sie das Berufsausbilder-Magazin regelmäßig lesen, werden Sie sich nicht wundern, dass wir an dieser Stelle noch mal nachhaken. Es gibt natürlich Fälle, in denen ist nach 4 Wochen klar, dass es nicht weitergehen kann. Unserer Erfahrung nach sind solche Fälle aber äußerst selten. Haben Sie wirklich alle Aspekte berücksichtigt, mit Kollegen und dem ausbildenden Personal gesprochen und sind alle einhellig einer Meinung? Dies fragen wir Sie nur noch mal zur Sicherheit.

    Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich Ihr Auszubildender nicht wohlfühlt, könnte ja ein anderer Ausbildungsbetrieb und eine andere Ausbildung für ihn infrage kommen. Sie würden das Ausbildungsverhältnis sicherlich wohlwollender beenden, wenn Sie dem Azubi seine Stärken und Interessen noch mal nahelegen würden, falls Sie entsprechende ausmachen konnten. Vielleicht können Sie auch einen Tipp geben, an welche Stelle er sich wenden kann, um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Denken Sie dabei vor allem an die für ihn zuständige Agentur für Arbeit.

    Meine Empfehlung!

    Falls der Azubi die Ausbildung ebenfalls beenden möchte, können Sie diese auch mithilfe eines Aufhebungsvertrages auflösen. Das mindert seinen Makel, in der Probezeit gescheitert zu sein, und wertet seinen Lebenslauf auf.



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