Leserfrage

Kann sich ein JAV-Mitglied wirklich alles erlauben?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Seit einer unserer Auszubildenden in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) tätig ist, benimmt er sich zunehmend auffällig. Er ist vorlaut, gibt freche Antworten und verweigert auch schon mal zumindest vorübergehend die Arbeit. Auf solche Vorfälle angesprochen, reagiert er überheblich und verweist auf seinen Status als JAV-Mitglied. Ihm könne ja nichts passieren. Ist das richtig?

UNSERE ANTWORT

Tatsächlich haben Auszubildende, die in der JAV tätig sind, einen erweiterten Kündigungsschutz, auch Sonderkündigungsschutz genannt. Das bedeutet aber nicht, dass sie unkündbar sind. Es sind sogar schon Betriebsratsvorsitzende entlassen worden, wenn sie das Vertrauen ihres Arbeitgebers in besonderer Weise missbraucht haben. Für JAV-Mitglieder gilt das selbstverständlich auch.

Vielleicht hilft schon ein in aller Ruhe ausgesprochener Hinweis in diese Richtung speziell an dieses JAV-Mitglied, damit die Lage nicht weiter eskaliert. Ansonsten raten wir dazu, aus gegebenem Anlass das Gespräch mit Betriebsrat und JAV zu suchen, um den Azubi dazu anzuhalten, respektvoll mit Kollegen und Mit-Azubis umzugehen.





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