Arbeitsrecht
Keine Anpassung an das maximale Gehalt von Kollegen
Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf. Das gilt auch im Arbeitsleben, wenn sich einzelne Mitarbeiter unterbezahlt fühlen. Spricht sich herum, dass Kollegen mehr verdienen, steigt der Blutdruck. Doch eine unterschiedliche Bezahlung ist nicht ungewöhnlich und beruht zumeist auf sachlichen Gründen. Schwierig wird es aber vor dem Arbeitsgericht, wenn Sie für die unterschiedliche Vergütung keine Argumente vorlegen können. Das gilt insbesondere beim Vergleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Burkhard Boemke
13.11.2024
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2 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber als Führungskraft eingestellt. Ihr Managerposten befand sich auf der dritten Führungsebene des Unternehmens. Als sie erfuhr, wie hoch ihr Gehalt im Vergleich zu dem der Kollegen auf ihrer Ebene war, verlangte sie von Ihrem Arbeitgeber die gleiche Bezahlung wie ein namentlich benannter Kollege bzw. wie der bestbezahlte Kollege auf ihrer Führungsebene. Dies lehnte der Arbeitgeber ab, worauf die Mitarbeiterin eine Gehaltsdifferenz für 5 Jahre von 420.000 € brutto einklagte. Sie werde aufgrund des Geschlechts schlechter behandelt und berief sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).
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