Nein, das funktioniert leider nicht. Sie müssen den Mitarbeiter bis einschließlich 30.6.2025 als Beschäftigten im Übergangsbereich abrechnen. Sein regelmäßiges monatliches Entgelt beträgt bis zu diesem Zeitpunkt
(550 € x 12 + 500 €) : 12 Monate = 591,67 €
Diese Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nehmen Sie bei Beginn einer Beschäftigung vor und zusätzlich bei jeder Veränderung des Arbeitsentgelts (wenn Sie diese bei Ihrer Prognose noch nicht berücksichtigen konnten). Die Änderung – in Ihrem Fall die Reduzierung – wirkt sich auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aber erst ab dem Zeitpunkt aus, zu dem sie in Kraft tritt. Bei der Frage, ob Sie es mit einem Minijobber zu tun haben, betrachten Sie die Beschäftigungsabschnitte bis zum 30.6.2025 und ab dem 1.7.2025 also getrennt. Ab 1.7. stellen Sie eine neue Prognose an und berechnen das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nochmals komplett:
(450 € x 12 + 500 €) : 12 Monate = 491,67 €
Ab 1.7.2025 überschreitet Ihr Mitarbeiter die 556-€-Grenze nicht mehr. Er muss damit als Minijobber abgerechnet werden.
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