Urlaubsentgelt & Urlaubsgeld

Kostenüberblick: Mitarbeiter urlaubt – Sie zahlen weiter

Im Sprachgebrauch wird das Urlaubsentgelt oft mit dem Urlaubsgeld verwechselt. Das Urlaubsentgelt ist die gesetzliche Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit. Demgegenüber ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Zusatzleistung, also eine Gratifikation. Wie Sie hierbei in keine Abhängigkeit geraten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Burkhard Boemke

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verpflichtet Sie zur Lohn(fort)zahlung während des Urlaubs. Die Höhe dieses Urlaubsentgelts richtet sich nach dem vor dem Urlaub durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Hierfür ist der erzielte Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn zugrunde zu legen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Es kommt also nicht darauf an, was Ihr Mitarbeiter während der Urlaubszeit verdient hätte.

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