Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verpflichtet Sie zur Lohn(fort)zahlung während des Urlaubs. Die Höhe dieses Urlaubsentgelts richtet sich nach dem vor dem Urlaub durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Hierfür ist der erzielte Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn zugrunde zu legen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Es kommt also nicht darauf an, was Ihr Mitarbeiter während der Urlaubszeit verdient hätte.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung