Sie kennen vielleicht die Situation, dass Sie sich über die schlampige Arbeit eines Auszubildenden ärgern – mehr als einmal in der Woche. Dementsprechend sehen die Arbeitsergebnisse aus, worauf Sie auch immer wieder hinweisen. Der Azubi kommt einfach nicht an das Niveau heran, das Sie von früheren Auszubildenden gewohnt sind. In solchen Fällen stellt sich manchmal auch die Frage, ob das nun ein Fall für arbeitsrechtliche Maßnahmen ist.
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