Arbeitsrecht

Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Das ist nach wie vor nur die drittbeste Lösung für Sie als Arbeitgeber

Können Sie den Zugang einer Kündigung rechtssicher mit einem Einwurf-Einschreiben gewährleisten und nachweisen? Ein aktuell viel diskutiertes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.6.2024 (2 AZR 213/23) scheint diese Frage mit „ja“ zu beantworten. Doch es lohnt sich, genauer hinzusehen!

Hildegard Gemünden

11.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Gehalt für weitere 3 Monate wegen verpassten Kündigungstermins?

Der Arbeitsvertrag einer Zahnärztin sah für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber kündigte ihr mit Schreiben vom 28.9.2021 ordentlich zum Jahresende. Das Kündigungsschreiben versandte er per Einwurf-Einschreiben. Der Postbedienstete warf dieses laut Auslieferungsbeleg am 30.9.2021 in den Hausbriefkasten der Mitarbeiterin ein.
Diese bestritt jedoch, dass der Einwurf zu den üblichen Postzustellzeiten erfolgt sei. Die Kündigung sei ihr daher erst am 1.10.2021 zugegangen und habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31.3.2022 beendet.

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