Abgaben Ihres Unternehmens
Künstlersozialabgabe: Achten Sie auf die neue Bagatellgrenze, wenn Sie die Abgabepflicht prüfen
Bis spätestens 31.3.2025 melden Sie wieder die Honorare, die Ihr Unternehmen vergangenes Jahr an freie Künstler und Publizisten gezahlt hat, an die Künstlersozialkasse (KSK). Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Unternehmen überhaupt abgabe- und meldepflichtig ist? Das hängt unter anderem davon ab, ob die gezahlten Honorare die Bagatellgrenze von 450 € jährlich übersteigen. Diese Grenze ist nach dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zum 1.1.2025 auf 700 € jährlich angestiegen. Eine weitere Anhebung ist zum 1.1.2026 geplant. Für das aktuelle Meldejahr rechnen Sie aber noch mit der 450-€-Grenze. Das dürfen Sie keinesfalls übersehen.
Britta Schwalm
17.02.2025
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5 Min Lesezeit
„Künstler? Beschäftigen wir nicht!“ So oder ähnlich reagieren viele Arbeitgeber und Entgeltabrechner, wenn Sie von einem Betriebsprüfer nach der Künstlersozialabgabe gefragt werden. Oft stellt sich dann heraus, dass der betreffende Betrieb doch eine Abgabepflicht hatte und kräftig nachzahlen muss.
ACHTUNG
Für eine Abgabepflicht im Hinblick auf die Künstlersozialkasse kann es genügen, wenn Ihr Unternehmen hin und wieder freie Webdesigner, Grafiker, Übersetzer oder ähnliche Berufsgruppen beschäftigt.
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