Arbeitsrecht

Kundin lehnt Beratung durch Architektin ab: Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen

Was vielen Arbeitgebenden nach wie vor nicht bewusst ist: Die Schutzpflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beziehen sich nicht nur auf mögliche Diskriminierungen im Kollegenkreis. Sie gehen vielmehr weit darüber hinaus. Arbeitgebende müssen auch dann einschreiten, wenn die diskriminierende Haltung von einer dritten – außenstehenden – Person ausgeht, wie der folgende Fall zeigt.

Burkhard Boemke

13.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Kundin verweigerte die Zusammenarbeit mit einer Architektin

Ein Arbeitgeber beschäftigte eine Architektin im Vertrieb. Über das unternehmensinterne Verteilungssystem wurde ihr eine bestimmte Kundin (Bauinteressentin) zugeteilt. Nachdem die Kundin mitgeteilt hatte, dass sie keine Frau als Beraterin möchte, wurde die Kundin dem Regionalleiter neu zugeteilt.

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