Aktuelles

Kurzarbeitergeld & Nebenjob: Das sind die aktuellen Regeln

Derzeit setzen Unternehmen wieder häufiger auf Kurzarbeit, um Entlassungen zu vermeiden. Ihr Betrieb auch? Dann berechnen Sie die Leistung und beantragen eine Erstattung bei der Arbeitsagentur. Vorsicht ist geboten, wenn die Beschäftigten einen Nebenjob ausüben. Das entsprechende Entgelt müssen Sie grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld anrechnen.

Britta Schwalm

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Mitarbeiter dürfen neben der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen einen Nebenjob ausüben, wenn sich dieser mit der Haupttätigkeit bzw. mit der reduzierten Beschäftigung vereinbaren lässt. Ob Sie das Entgelt aus der Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld des Mitarbeiters anrechnen müssen, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem die Beschäftigung aufgenommen wurde:

1. Aufnahme der Nebenbeschäftigung vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld

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