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Langzeiterkrankung: So gehen Sie mit dauerhaft kranken Mitarbeitern richtig um

Die Ursache für den sogenannten „gelben Schein“ liegt zumeist in Erkrankungen, wie z. B. Erkältungen, die nach überschaubarer Zeit vollständig ausgeheilt sind. Anders sieht es dagegen bei Langzeiterkrankungen aus. Bei diesen ist der Zeitpunkt der Genesung oftmals für längere Zeit gar nicht absehbar. Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber gegenüber solchen Mitarbeitern treffen, die lange krank sind, zeige ich Ihnen deshalb im folgenden Beitrag.

Burkhard Boemke

29.01.2025 · 5 Min Lesezeit

Grundsatz: Lohnfortzahlung bei jeder Arbeitsunfähigkeit

Ist Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesem für maximal 6 Wochen das Entgelt fortzuzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Dabei löst jede Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit grundsätzlich einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch für bis zu 6 Wochen aus.

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