Grundsatz: Lohnfortzahlung bei jeder Arbeitsunfähigkeit
Ist Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesem für maximal 6 Wochen das Entgelt fortzuzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Dabei löst jede Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit grundsätzlich einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch für bis zu 6 Wochen aus.
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