Betriebsratsvergütung

Mehr Geld für freigestelltes Betriebsratsmitglied: Hier bestimmt Ihr Betriebsrat nicht mit

Betriebsratsmitglieder dürfen gegenüber ihren Kollegen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Um Benachteiligungen auszuschließen, haben daher auch freigestellte Betriebsratsmitglieder gelegentlich Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Bei der Entscheidung über diese Gehaltserhöhung bestimmt Ihr Betriebsrat aber nicht mit (Bundesarbeitsgericht (BAG), 26.11.2024, 1 ABR 12/23).

Hildegard Gemünden

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Fiktive Beförderung zum Werkstattleiter

Der freigestellte Betriebsratsvorsitzende eines Autohauses nahm im Jahr 2021 erfolgreich an einem Assessmentcenter teil, welches Voraussetzung für die Übernahme einer Position als Werkstattleiter war. Danach ordnete der Arbeitgeber ihn rückwirkend ab 1.6.2020 in der entsprechend höheren tariflichen Vergütungsgruppe ein. Der Arbeitgeber sah sich hierzu verpflichtet, weil der Mitarbeiter bereits vor seiner Freistellung im November 2019 zu einem solchen Assessmentcenter angemeldet war, aber aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen konnte, und der damals beförderte Mitarbeiter nach 6 Monaten Bewährungszeit eine entsprechende Gehaltserhöhung erhalten hatte.

Der Mitarbeiter meinte jedoch, die Höhergruppierung hätte bereits ab November 2019 erfolgen müssen, und zog die Betriebsratskarte: Der Betriebsrat machte nun vor Gericht sein vermeintliches Mitbestimmungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geltend.

§ Das Urteil: Kein Spielraum für Beteiligung des Betriebsrats

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