Für Midijobber wenden Sie die Regeln des Übergangsbereichs an. Das bedeutet: Für diese Arbeitnehmer berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus dem tatsächlichen Entgelt, sondern aus einem geringeren Betrag. Diesen wiederum ermittelt Ihr Abrechnungsprogramm nach einer besonderen Formel. Diese Formel sorgt dafür, dass der Abstand zwischen tatsächlichem und beitragspflichtigem Entgelt an der unteren Grenze bei 556,01 € am größten ist. Diese Beschäftigten müssen also am stärksten reduzierte Beiträge zahlen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz