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Midijobber 2025: So unterläuft Ihnen bei der Abrechnung garantiert kein Fehler

Zum Jahreswechsel ändert sich wieder der sogenannte Faktor F. Dieser Wert ist nötig, um die Beiträge für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich zu berechnen. Das sind ab dem 1.1.2025 alle Beschäftigten mit einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 € und 2.000 €. Da die Arbeitnehmeranteile der Beiträge für diese Beschäftigten aus einem reduzierten Arbeitsentgelt resultieren, haben Sie als Entgeltabrechner hier etwas mehr zu tun.

Britta Schwalm

17.12.2024 · 4 Min Lesezeit

Für Midijobber wenden Sie die Regeln des Übergangsbereichs an. Das bedeutet: Für diese Arbeitnehmer berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus dem tatsächlichen Entgelt, sondern aus einem geringeren Betrag. Diesen wiederum ermittelt Ihr Abrechnungsprogramm nach einer besonderen Formel. Diese Formel sorgt dafür, dass der Abstand zwischen tatsächlichem und beitragspflichtigem Entgelt an der unteren Grenze bei 556,01 € am größten ist. Diese Beschäftigten müssen also am stärksten reduzierte Beiträge zahlen.

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