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Mindestlohn & Minijobber: Wie Sie ab 1.1.2025 rechnen

Minijob und Mindestlohn – diese Komnination war in den vergangenen Jahren in vielen Unternehmen ein Problem. Bei einigen Minijobbern musste die Arbeitszeit mit jeder Anhebung des Mindestlohns reduziert werden. Doch damit ist jetzt Schluss. Durch die an den Mindestlohn gekoppelte dynamische Berechnung der Minijob-Grenze seit dem 1.10.2022 braucht Ihr Unternehmen künftig keine Anpassungen bei der Arbeitszeit mehr vornehmen. Dennoch müssen Sie bei den geringfügig entlohnten Minijobbern einige Grenzen im Auge behalten.

Britta Schwalm

23.09.2024 · 5 Min Lesezeit

Seit dem 1.10.2022 wird die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber jedes Mal automatisch angehoben, wenn der Mindestlohn steigt. Das nächste Mal geschieht das wieder zum 1.1.2025. Momentan beträgt die Grenze, die geringfügig entlohnte Minijobber verdienen dürfen, 538 € monatlich bei einem Mindestlohn von 12,41 €. Ab 1.1.2025 dürfen Minijobber monatlich maximal 556 € bei einem Mindestlohn von 12,82 € pro Arbeitsstunde verdienen.

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