Seit dem 1.10.2022 wird die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber jedes Mal automatisch angehoben, wenn der Mindestlohn steigt. Das nächste Mal geschieht das wieder zum 1.1.2025. Momentan beträgt die Grenze, die geringfügig entlohnte Minijobber verdienen dürfen, 538 € monatlich bei einem Mindestlohn von 12,41 €. Ab 1.1.2025 dürfen Minijobber monatlich maximal 556 € bei einem Mindestlohn von 12,82 € pro Arbeitsstunde verdienen.
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