Wenn Mitarbeiter Ihres Unternehmens weitere Beschäftigungen ausüben, ist das keinesfalls allein deren Angelegenheit. Sie als Entgeltabrechner müssen über die Zweit- und Drittjobs informiert werden. Sie sind sogar dazu verpflichtet, aktiv nach Mehrfachbeschäftigungen zu forschen. Diese haben immer Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis in Ihrem Unternehmen, beispielsweise die folgenden:
- Es kann zur Änderung der Sozialversicherungspflicht kommen, wenn die Einkommen zusammen bestimmte Entgeltgrenzen überschreiten (z. B. 556 €). Dabei ist es gleichgültig, ob Sie davon wussten oder nicht.
- Für die Ermittlung der Beiträge existieren bei Mehrfachbeschäftigten Sonderregeln. Beachten Sie diese nicht, riskieren Sie Nachzahlungen für Ihr Unternehmen:
- Auch mehrere Tätigkeiten zusammen dürfen die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.
- Es gelten besondere Regeln im Bereich Mutterschutz.
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