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Multijobber: Tappen Sie bei diesen Mitarbeitern nicht in die Nachzahlungsfalle

Immer mehr Beschäftigte üben mehrere Jobs gleichzeitig aus. Für Sie als Entgeltabrechner ist es in solchen Fällen gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Das sollten Sie aber. Denn Mehrfachbeschäftigung hat fast immer Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Versicherungspflicht. Lesen Sie hier, wie Sie es nach aktuellen Vorgaben richtig machen.

Britta Schwalm

20.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Wenn Mitarbeiter Ihres Unternehmens weitere Beschäftigungen ausüben, ist das keinesfalls allein deren Angelegenheit. Sie als Entgeltabrechner müssen über die Zweit- und Drittjobs informiert werden. Sie sind sogar dazu verpflichtet, aktiv nach Mehrfachbeschäftigungen zu forschen. Diese haben immer Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis in Ihrem Unternehmen, beispielsweise die folgenden:

  1. Es kann zur Änderung der Sozialversicherungspflicht kommen, wenn die Einkommen zusammen bestimmte Entgeltgrenzen überschreiten (z. B. 556 €). Dabei ist es gleichgültig, ob Sie davon wussten oder nicht.
  2. Für die Ermittlung der Beiträge existieren bei Mehrfachbeschäftigten Sonderregeln. Beachten Sie diese nicht, riskieren Sie Nachzahlungen für Ihr Unternehmen:
  3. Auch mehrere Tätigkeiten zusammen dürfen die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.
  4. Es gelten besondere Regeln im Bereich Mutterschutz.

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