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Neue Rentenwerte: Bei diesen Mitarbeitern sollten Sie die Hinzuverdienstgrenzen ganz genau prüfen

Einige Arbeitnehmer beziehen nebenher eine Rente, weil sie verwitwet oder verwaist sind. Die sogenannten Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen Todes sehen Hinzuverdienstgrenzen bzw. Freibeträge vor. Betrifft das auch Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sollten Sie zusammen mit diesen auf die Grenzen achten, um Kürzungen oder sogar den Wegfall der entsprechenden Rente zu vermeiden. Die Grenzen sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt, der zum 1.7.2025 ansteigt.

Britta Schwalm

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Bezieht ein Mitarbeiter eine Witwen-/Witwerrente, darf er bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen. Dieser Betrag ist wiederum an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2024 (und noch bis zum 30.6.2025) 39,32 €. Ab 1.7.2025 steigt er auf 40,79 €. Dieser Wert gilt mittlerweile für die alten wie für die neuen Bundesländer.

ACHTUNG

Falls der Mitarbeiter im vergangenen Jahr schon beschäftigt war, ermitteln Sie das anzurechnende Einkommen grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen. Im laufenden Jahr 2025 richten Sie sich also nach dem Entgelt aus 2024. Es werden alle Einkommensarten angerechnet, außer Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und steuerfreie Einnahmen.

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