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Nicht alle Beschäftigten haben Anspruch auf den Mindestlohn

Aushilfen, Praktikanten, Studenten und Rentner: Gilt für all diese Mitarbeiter der Mindestlohn? Zum Teil nicht. Die Ausnahmen sollten Sie kennen, damit Ihr Unternehmen auch nach der Anhebung im kommenden Jahr keinen Cent mehr zahlt als nötig.

Britta Schwalm

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Von A bis W: Bei welchen Mitarbeitern Sie den Mindestlohn einkalkulieren müssen – und bei welchen nicht

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