Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1.1.2025 von 3,4 auf 3,6 % angehoben. Da dieser Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen wird, zahlen beide also seit dem 1.1. dieses Jahres jeweils 1,8 % des Grundbetrags.
Der Zuschlag für Kinderlose bleibt gleich
Für Beschäftigte, die keine Kinder haben und 23 Jahre oder älter sind, kommt ein Beitragszuschlag von 0,6 % hinzu. Diesen Zuschlag zahlen die Beschäftigten allein. Seit dem 1.1.2025 führen Sie also für kinderlose Mitarbeiter, die das 23. Lebensjahr überschritten haben, einen Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung von monatlich 4,2 % ab. Davon zahlt der Arbeitgeber, also auch Ihr Unternehmen, 1,8 %. Der Mitarbeiter zahlt davon 2,4 % (1,8 % + 0,6 %). Arbeitnehmer mit mehreren Kindern können Beitragsreduzierungen geltend machen. Es gilt ein Abschlag von 0,25 % pro anrechnungsfähigem Kind. Es werden maximal 5 Kinder unter 25 Jahren angerechnet. Auch daran hat sich nichts geändert.
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