Die Bundesregierung legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 auf 2,5 % fest. Das entspricht einer Anhebung um 0,8 % gegenüber 2024 und ist damit die höchste jemals erfolgte Steigerung. Anhand des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und anhand der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 in der Kranken- und Pflegeversicherung können Sie die Zuschüsse kalkulieren, die Sie ab dem kommenden Jahr zur privaten Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter zahlen müssen.
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