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Privat versicherte Mitarbeiter: Wie Sie 2025 die Zuschüsse berechnen

Mitarbeiter, die privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V Anspruch auf einen Beitragszuschuss Ihres Unternehmens. Für die Berechnung des Zuschusses benötigen Sie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2025 auf 2,5 % angehoben wird.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Bundesregierung legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 auf 2,5 % fest. Das entspricht einer Anhebung um 0,8 % gegenüber 2024 und ist damit die höchste jemals erfolgte Steigerung. Anhand des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und anhand der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 in der Kranken- und Pflegeversicherung können Sie die Zuschüsse kalkulieren, die Sie ab dem kommenden Jahr zur privaten Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter zahlen müssen.

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