Arbeitsvertrag
Schadensersatz wegen unterlassener Zielvorgaben möglich
Mit einer Zielvereinbarung können Sie die Motivation und Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter erheblich steigern. Wird das Ziel erreicht, wirkt sich dies finanziell positiv für die Mitarbeiter aus. Voraussetzung solcher Bonuszahlungen ist natürlich, dass Sie realistische Ziele vereinbaren oder vorgeben. Dies muss zudem so rechtzeitig erfolgen, dass sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann. Kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, obwohl diese vorgesehen ist, können Sie sich schadenersatzpflichtig machen.
Burkhard Boemke
21.10.2024
·
2 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin war seit 1988 bei ihrem Arbeitgeber als Assistenz im Verkaufsbereich tätig. Sie erhielt ein festes Jahresgehalt i. H. v. 66.887,40 € brutto. Der Arbeitsvertrag sah zudem vor, dass am Ende des Geschäftsjahres ein Bonus auf Basis einer Zielvereinbarung ausgezahlt werde. Der Bonus war auf 26 % des Jahresgrundgehalts begrenzt. Das Bonussystem beinhaltete zwei Teile. Maximal 10 % des Bonus waren abhängig von der Erreichung individueller Ziele. Ein weiterer Teil des Bonus (16 %) bestimmte sich durch die Erreichung von Unternehmenszielen bzw. das finanzielle Ergebnis des Unternehmens.
Der Arbeitgeber vereinbarte mit der Mitarbeiterin individuelle Ziele, die diese für das Jahr 2021 zu 100 % erfüllte. Sie erhielt hierfür ca. 6.600 € brutto. Unternehmensziele wurden jedoch nicht mitgeteilt. Der Arbeitgeber berief sich hinsichtlich der Unternehmensziele auf ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und zudem auf ein Widerrufsrecht. Hiermit war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und klagte auf die Zahlung weiterer ca. 17.000 €. Dies sei der Betrag, der sich bei 100%iger Erfüllung der Unternehmensziele ergeben würde.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung