Textform statt Schriftform: Das gilt künftig für Arbeitsverträge
Momentan müssen Mitarbeitenden die wesentlichen Arbeitsbedingungen entweder im Arbeitsvertrag oder einem separaten Nachweis schriftlich mitgeteilt werden. Die Schriftform sollte ursprünglich durch die elektronische Form (siehe Kasten rechts) mit qualifizierter Signatur abgelöst werden. Weil diese jedoch in der Praxis bislang kaum gebräuchlich ist, genügt nach dem neu gefassten § 2 Nachweisgesetz (NachwG) künftig die Textform, sofern
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