Kündigungsschutzklage nach 10 Wochen
Eine Arbeitnehmerin hatte in der Probezeit die Kündigung erhalten und diese zunächst akzeptiert. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist informierte sie den Arbeitgeber über ihre zwischenzeitlich festgestellte Schwangerschaft, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Erst nach einem weiteren Monat erhob sie Kündigungsschutzklage.
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