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Schwerbehinderte Mitarbeiter: So steigt die Abgabe, die Sie für das Beschäftigungsjahr 2025 berechnen

Jährlich bis spätestens zum 31.3. melden Sie die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten, die im Vorjahr in Ihrem Unternehmen gearbeitet haben. Gegebenenfalls überweisen Sie eine Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe steigt für die Meldung im kommenden Jahr kräftig an. Lesen Sie hier, wie viel Ihr Unternehmen nächstes Jahr zahlen muss, wenn es im Jahr 2025 seine Quote im Hinblick auf schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter nicht erfüllt.

Britta Schwalm

17.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen. Die Zahl ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Vorgabe nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bald, genauer gesagt am 31.3.2025, ist wieder Deadline für die Meldung der schwerbehinderten Mitarbeiter und die Ausgleichsabgabe. Dabei rechnen Sie noch mit den aktuellen Sätzen. Bei der nächsten Meldung zum 31.3.2026 gelten wesentlich höhere Sätze. Die Kostensteigerung kann Ihr Unternehmen durch die Einstellung (weiterer) schwerbehinderter Mitarbeiter abfangen.

ACHTUNG

Liegt Ihr Unternehmen im Grenzbereich um die 20 Arbeitnehmer, sollten Sie jährlich prüfen, ob es die Schwelle zur Beschäftigungspflicht erreicht hat. Gegebenenfalls sollten Sie ohne ausdrückliche Aufforderung durch die Arbeitsagentur eine Anzeige abgeben.

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