Praxistipps
Schwierige Fragen im Lohnsteuerbereich: So erhalten Sie kostenlos eine rechtssichere Antwort vom Finanzamt
Zum bevorstehenden Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Lohnsteuerbereich. Für Sie als Entgeltabrechner ergeben sich dadurch einige Fragen, die Sie rechtssicher beantworten müssen. Was viele Entgeltabrechner und Arbeitgeber nicht wissen: Das Finanzamt ist in solchen Fällen nicht nur Kontrollinstanz. Es bietet durchaus auch Hilfestellung an – und das sogar kostenlos. Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch, haben Sie größtmögliche Rechtssicherheit. Denn die Behörde darf ihre Meinung später nicht einfach wieder ändern. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihr Problem richtig kommunizieren und Ihren Antrag auf Anrufungsauskunft korrekt stellen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Britta Schwalm
19.11.2024
·
5 Min Lesezeit
Durch eine Anrufungsauskunft erhalten Sie vom Finanzamt eine verbindliche Stellungnahme zur Behandlung einer lohnsteuerlichen Frage. Diese Entscheidung können Sie jedem Betriebsprüfer vorlegen. Er muss sich daran halten, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Das Finanzamt erteilt die Auskunft bei Fragen im Rahmen des Lohnsteuerabzuges zu konkreten Einzelfällen.
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