Mit dieser Klausel müssen Sie nicht erst auf Verjährung warten

Die Verjährungsfristen sind lang und sorgen deshalb mitunter für eine unsichere Rechtslage. Dies gilt selbst, nachdem das Arbeitsverhältnis schon lange beendet ist. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen und wirklich abschließen zu können, sollte eine Ausschlussklausel in keinem Arbeitsvertrag fehlen. Hierbei müssen Sie jedoch besonders auf die richtige Formulierung und die einzuhaltenden Regeln achten. Andernfalls kann der Schuss nach hinten losgehen, und Sie haben keine Zeit gewonnen.

Burkhard Boemke

09.09.2024 · 3 Min Lesezeit


Im Rahmen einer Ausschlussklausel wird in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Ausschlussfristen verkürzen damit erheblich die üblichen Verjährungsfristen. Ihr Vorteil: Sie erhalten damit schnell Klarheit und Sicherheit bezüglich offener Forderungen.

ACHTUNG:
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass sie Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend machen müssen, gilt das gleichermaßen für Sie selbst. Auch Sie müssen sich dann also gegebenenfalls beeilen.

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