Im Rahmen einer Ausschlussklausel wird in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Ausschlussfristen verkürzen damit erheblich die üblichen Verjährungsfristen. Ihr Vorteil: Sie erhalten damit schnell Klarheit und Sicherheit bezüglich offener Forderungen.
ACHTUNG:
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass sie Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend machen müssen, gilt das gleichermaßen für Sie selbst. Auch Sie müssen sich dann also gegebenenfalls beeilen.
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