Praxistipps

Semesterferien: Wie und warum Ihr Unternehmen gerade jetzt von Werkstudenten profitiert

Noch bis etwa Mitte Oktober haben die meisten Studenten Semesterferien. Benötigt Ihr Unternehmen saisonbedingt zusätzliche Arbeitskräfte, sind Studenten als Aushilfen besonders günstig: Für diese Mitarbeiter fallen kaum Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt aber nur, wenn Sie als Entgeltabrechner akribisch darauf achten, dass ein Mitarbeiter tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Student mitbringt. Gerade bei den sogenannten Werkstudenten sehen die Betriebsprüfer ganz genau hin.

Britta Schwalm

12.08.2024 · 1 Min Lesezeit

„Werkstudentenstatus“ bedeutet, dass ein Mitarbeiter versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist. Die Voraussetzungen dafür, dass ein Beschäftigter diesen Status genießt, sind die folgenden:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz