So bieten Sie die gesetzliche Abfindung für den Klageverzicht rechtssicher an

Aufgrund der Gefahr von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sind viele Mitarbeiter nicht bereit, Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Gleichwohl haben Sie ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Einen Anreiz hierfür schaffen Sie, wenn Sie dem Mitarbeiter mit der Kündigung eine Abfindung für den Fall zusagen, dass er keine Klage erhebt.

Burkhard Boemke

29.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Die Vorschrift des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die gesetzliche Möglichkeit einer Abfindungszahlung bei betriebsbedingten Kündigungen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung