Leserfrage

„So können Sie Kündigungsfristen mit Vertragsstrafen absichern“

Leserfrage

Burkhard Boemke

21.10.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

wir betreiben eine Privatschule und lesen mit Blick auf arbeitsrechtliche Entwicklungen seit vielen Jahren Arbeitsrecht kompakt. Jetzt haben wir zum 2. Mal eine Problematik, die wir gern für die Zukunft sicher regeln wollen: In den Arbeitsverträgen unserer angestellten Lehrer ist geregelt, dass sie das Arbeitsverhältnis nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Schulhalbjahres, also Ende Januar bzw. Ende Juli, kündigen können. Damit soll sichergestellt werden, dass während der Unterrichtszeit ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Nachdem wir bereits vor 2 Jahren den Fall hatten, dass ein Lehrer mitten während des laufenden Schuljahres kündigte, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, stehen wir nun erneut vor diesem Problem. Eine Lehrerin bat uns um die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses. Lehnten wir ab, würde sie es machen wie ihr Kollege vor 2 Jahren.

Eine solche Situation bzw. derartige Drohungen wollen wir uns ehrlich gesagt nicht länger bieten lassen. Was gäbe es denn für eine Möglichkeit, das zukünftig verhindern?

ANTWORT



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