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So nutzen Sie das neue Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2025

Bis spätestens 28.2.2025 übermitteln Sie die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Außerdem müssen Sie jedem Mitarbeiter elektronisch eine Bescheinigung bereitstellen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich (am 5.9.2024) das neue Muster und aktuelle Vorgaben für die kommende Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht, die für Sie verbindlich sind (IV C 5 - S 2378/19/10002 :002, DOK 2024/0468347).

Britta Schwalm

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Den Mitarbeitern Ihres Unternehmens händigen Sie einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aus bzw. stellen ihn elektronisch bereit (§ 41b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). Das Muster dieses Ausdrucks wird jährlich im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gemacht.

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