Den Mitarbeitern Ihres Unternehmens händigen Sie einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aus bzw. stellen ihn elektronisch bereit (§ 41b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). Das Muster dieses Ausdrucks wird jährlich im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gemacht.
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