Lohnsteuer

Steht demnächst ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? Warum Sie das jetzt prüfen sollten

Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2024 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.

Britta Schwalm

19.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Bei der Ermittlung der entscheidenden Mitarbeiterzahl zählen alle Arbeitnehmer mit Besteuerung nach den ELStAM und Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, wenn Sie diese nach den ELStAM abrechnen.

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