Diese Angaben muss der Wiedereingliederungsplan des behandelnden Arztes enthalten:
- die Feststellung, dass der Mitarbeiter weiter arbeitsunfähig ist
- die Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, die sich an den arbeitsvertraglichen Tätigkeiten und den gesundheitlichen Möglichkeiten des Mitarbeiters orientieren muss
- eventuelle Beschäftigungsbeschränkungen
- den Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit
- die Dauer der Maßnahme
- eine Prognose, inwieweit der Mitarbeiter am Ende der Wiedereingliederung wieder arbeitsfähig sein wird.
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