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U1-Verfahren: Für einen Fremdgeschäftsführer erhält Ihr Unternehmen keine Erstattung

Am Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – kurz: U1-Verfahren – nimmt ein Arbeitgeber teil, wenn er maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt. Doch für welche Mitarbeiter können Erstattungen beantragt werden? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat kürzlich in einem Urteil wichtige Klarstellungen zu dieser Frage getroffen (Urteil vom 4.7.2024, Az. L 9 KR 78/23). An dieser Entscheidung können Sie sich orientieren.

Britta Schwalm

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Im Streitfall ging es um eine GmbH, die Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, Winterdienst und die Erbringung von Bauleistungen aller Art anbietet. Bei dem Geschäftsführer des Unternehmens handelt es sich um einen Fremdgeschäftsführer, der nicht am Unternehmen beteiligt ist.

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