Eine GmbH, die Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, Winterdienst und die Erbringung von Bauleistungen aller Art anbietet, wird von einem Fremdgeschäftsführer geleitet. Grundsätzlich ging das Unternehmen davon aus, dass es für den Geschäftsführer Aufwendungen im U1-Verfahren erstattet erhält. Dieser war in der Zeit von Anfang 2018 bis Mitte 2021 mehrfach arbeitsunfähig krank.
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