Praxistipps

Unter diesen Voraussetzungen können Sie Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern lassen

Von Kurzarbeit profitiert Ihr Unternehmen, wenn Mitarbeiter unterbeschäftigt sind, aber nicht entlassen werden sollen. Im Rahmen der Kurzarbeit arbeiten die Mitarbeiter vorübergehend weniger und erhalten hierfür ein entsprechend reduziertes Entgelt. Einen Teil der Einbußen für die Mitarbeiter fängt die Bundesagentur für Arbeit (BA) durch das Kurzarbeitergeld auf. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde bis zum 31.12.2025 von 12 auf 24 Monate erhöht. Sie haben dadurch mehr Planungssicherheit.

Britta Schwalm

03.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Gute Fachkräfte können mithilfe des Kurzarbeitergeldes kostensparend gehalten werden, auch wenn die Auftragslage gerade schwach ist. Diese Unterstützung erhält Ihr Unternehmen bereits dann, wenn es nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigt. Das Bundeskabinett hat am 18.12.2024 die 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit gilt eine Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate – befristet bis Ende 2025. Ab 1.1.2026 gilt wieder eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten. Ein Anspruch, der über 12 Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025. Sie können die Verlängerung also dann nutzen, wenn Ihr Unternehmen bzw. seine Mitarbeiter bereits Kurzarbeitergeld beziehen.

ACHTUNG

Sie berechnen das Kurzarbeitergeld und zahlen es an Ihre Beschäftigten aus. Anschließend stellen Sie einen Erstattungsantrag bei Ihrer örtlich zuständigen Arbeitsagentur. Damit haben Sie eine Entlastungswirkung ab der ersten Ausfallstunde.

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