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Unterkunft & Mahlzeiten für Mitarbeiter: Mit diesen Werten rechnen Sie 2025

Wohnraum und Verpflegung als Teil der Entlohnung liegen im Trend. Häufig scheitern Arbeitsverträge mittlerweile daran, dass Mitarbeiter für den neuen Arbeitgeber umziehen müssen, aber keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Viele Arbeitgeber gehen deshalb neue Wege und stellen Mitarbeitern Wohnungen und Unterkünfte zur Verfügung. Auch die Verpflegung der Beschäftigten spielt zunehmend eine Rolle. Möchte Ihr Unternehmen dem Fachkräftemangel auf diese Weise entgegenwirken, ist es an Ihnen, entsprechende Leistungen richtig zu bewerten. Hierfür legen Sie die amtlichen Werte zugrunde, die zum 1.1.2025 voraussichtlich angehoben werden. Kalkulieren Sie schon jetzt mit den neuen Werten und unterstützen Sie so die Personalplanung.

Britta Schwalm

07.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Freie oder vergünstigte Verpflegung beziehungsweise Unterkunft sind geldwerte Vorteile, für die Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. In welcher Höhe Sie das Arbeitsentgelt für die Berechnung ansetzen, geben die aktuellen Sachbezugswerte vor. Sie sind für die Abrechnung verbindlich. Die Werte für 2025 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem ersten Entwurf bereits festgelegt. Mit den amtlichen Größen können Sie schon jetzt planen. Ändern werden sie sich voraussichtlich nicht mehr.

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