Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Unterkunft und Mahlzeiten für Mitarbeiter: Mit diesen Werten rechnen Sie 2025

Wohnraum und Verpflegung als Teil der Entlohnung liegen im Trend. Häufig scheitern Arbeitsverträge mittlerweile daran, dass Mitarbeiter für den neuen Arbeitgeber umziehen müssen, aber keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Viele Arbeitgeber gehen deshalb neue Wege und stellen Mitarbeitern Wohnungen und Unterkünfte zur Verfügung. Auch die Verpflegung der Beschäftigten spielt zunehmend eine Rolle. Möchte Sie dem Fachkräftemangel ebenfalls auf diese Weise entgegenwirken, ist es wichtig, dass Sie die Leistungen richtig bewerten. Hierfür legen Sie die amtlichen Werte zugrunde, die zum 1.1.2025 wieder angehoben werden. Kalkulieren Sie schon jetzt mit den neuen Werten für Ihre erfolgreiche Personalplanung 2025.

Britta Schwalm

18.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Freie oder vergünstigte Verpflegung bzw. Unterkunft sind geldwerte Vorteile, für die Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. In welcher Höhe Sie das Arbeitsentgelt für die Berechnung ansetzen, geben die aktuellen Sachbezugswerte vor. Sie sind für die Abrechnung verbindlich. Die Werte für 2025 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem ersten Entwurf bereits festgelegt. Mit den amtlichen Größen können Sie schon jetzt planen. Ändern werden sie sich voraussichtlich nicht mehr.

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