Freie oder vergünstigte Verpflegung bzw. Unterkunft sind geldwerte Vorteile, für die Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. In welcher Höhe Sie das Arbeitsentgelt für die Berechnung ansetzen, geben die aktuellen Sachbezugswerte vor. Sie sind für die Abrechnung verbindlich. Die Werte für 2025 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem ersten Entwurf bereits festgelegt. Mit den amtlichen Größen können Sie schon jetzt planen. Ändern werden sie sich voraussichtlich nicht mehr.
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