Leserfragen

„Urlaubsplanung 2025: Wer hat eigentlich das Sagen?“

Leserfragen

Martin Glania

07.11.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Bei uns hat sich die Frage ergeben, wer bei der Urlaubsplanung der Azubis eigentlich das Sagen hat. Sind wir das als Ausbildungsbetrieb oder kann der Azubi seine Urlaubstage selbst festlegen?

UNSERE ANTWORT

Es ist vor allem der Auszubildende selbst, der seinen Urlaub plant und damit auch die Urlaubstage festlegt. Dabei ist zu beachten:

  • Für Auszubildende gilt insbesondere, dass sie keinen Urlaub an Berufsschultagen nehmen dürfen.

  • Außerdem sollten wegen des Erholungseffektes mehrere Wochen am Stück genommen werden.
  • Daraus können Sie folgern, dass die Schulferien eine Maßgabe sind, die der Azubi beachten muss.
  • Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem Urlaubswunsch entgegenstehen, können Sie Veto einlegen. Dabei sollte das Aufrechterhalten der betrieblichen Abläufe bei Auszubildenden aber keine Rolle spielen, denn das Lernen steht im Vordergrund. Haben Sie eine wichtige betriebliche Ausbildungsveranstaltung mit Ihren Auszubildenden geplant oder einen anderen Termin, der die Ausbildung ergänzt oder bereichert, kann ein solcher Grund vorliegen. Ansonsten sagen Sie im Rahmen der oben genannten Bedingungen am besten Ja zu den Urlaubswünschen Ihrer Auszubildenden.





    Sie haben noch keinen Zugang?

    Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

    • praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
    • 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
    • aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe