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Verschwiegenheitspflichten & Wettbewerbsverbote: Mitarbeiterloyalität sichern und auf Verstöße reagieren

Als Arbeitgeber erwarten Sie völlig zu Recht, dass Mitarbeiter ihre ganze Kraft für Ihr Unternehmen einsetzen. Indiskretionen oder Nebentätigkeiten sind hiermit regelmäßig nicht vereinbar. Doch mit den richtigen Regelungen im Arbeitsvertrag verdeutlichen Sie nicht nur, dass Sie einen loyalen Umgang erwarten, sondern können auch konsequent gegen „Plaudertaschen“ und Konkurrenten aus dem eigenen Haus einschreiten.

Burkhard Boemke

12.08.2024 · 5 Min Lesezeit

Alle Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse besteht für Ihre Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses bereits als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag; auch ohne ausdrückliche Vereinbarung! Danach sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach Ihrem Willen und im Sinne Ihrer berechtigten wirtschaftlichen Interessen geheim zu halten. Als derartige Geheimnisse kommen etwa in Betracht:

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