Arbeitsrecht

Versetzung wirksam, obwohl die Zustimmung zum Personalfragebogen fehlt?

Sofern in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeitende und ein Betriebsrat tätig sind, braucht die Unternehmensleitung dessen Zustimmung zu Versetzungen (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)) und zum Personalfragebogen, den Sie bei der Auswahl verwenden (§ 94 BetrVG). An einer fehlenden Zustimmung zum Personalfragebogen muss eine Versetzung trotzdem nicht scheitern (Bundesarbeitsgericht (BAG), 24.9.2024, 1 ABR 31/23).

Hildegard Gemünden

13.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Landesarbeitsgericht widerspricht Bundesarbeitsgericht

Im Urteilsfall hatten sich vier Mitarbeitende auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. In den Auswahlgesprächen nutzte der Arbeitgeber einen Interviewbogen, über den der Betriebsrat nicht mitbestimmt hatte. Der Betriebsrat verweigerte deshalb die Zustimmung zur Versetzung des letztlich ausgewählten Mitarbeiters, wogegen der Arbeitgeber sich vor Gericht erfolgreich wehrte: Der Betriebsrat darf seine Zustimmung zu einer Versetzung oder Einstellung zwar verweigern, wenn hierdurch gegen Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Ein Verstoß gegen § 94 BetrVG rechtfertigt aber keine Zustimmungsverweigerung.

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