Fortschreitende Digitalisierung, verschärfte Rahmenbedingungen und ein weit verbreiteter Fachkräftemangel – die stetige Weiterbildung von Mitarbeitern ist mittlerweile unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das zum 1.4.2024 eingeführte Qualifizierungsgeld soll einerseits eine durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit verhindern. Gleichzeitig soll die Qualifizierung der Belegschaft ermöglicht werden. Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ersetzt Beschäftigten das Arbeitsentgelt, während sie von Ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden, um an einer Weiterbildung teilzunehmen.
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