Der Fall:
Eine Steuerberaterin war viele Jahre bei einer Steuerberatungsgesellschaft GmbH angestellt. Nachdem Sie gekündigt hatte, vereinbarte sie mit ihrer ehemaligen Arbeitgeberin schriftlich eine freiberufliche Zusammenarbeit. Die ehemalige Beschäftigte sollte als Steuerberaterin eigenverantwortlich und fachlich unabhängig tätig werden und handeln. Um das Ganze offiziell bestätigt zu bekommen, beantragten die Frau und die GmbH zusammen eine Statusfeststellung. Das Ergebnis fiel allerdings nicht wie geplant aus. Es lautete: Die Mitarbeiterin ist nach wie vor versicherungspflichtig abhängig beschäftigt.
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